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Nebenkosten verstehen – was ist erlaubt, was nicht?

Akonto oder Pauschale, was in die Nebenkosten gehört und wie du die Abrechnung prüfst.

Nebenkosten sind der häufigste Streitpunkt zwischen Mietenden und Vermietenden. Die wichtigste Regel: Nur was im Mietvertrag ausdrücklich als Nebenkosten aufgeführt ist, darf verrechnet werden.

Akonto oder Pauschale?

  • Akonto: Du zahlst monatlich einen Vorschuss; einmal jährlich folgt die Abrechnung mit Nach- oder Rückzahlung. Du hast das Recht, die Belege einzusehen.
  • Pauschale: Ein fixer Betrag, keine Abrechnung. Die Pauschale muss den effektiven Durchschnittskosten der letzten Jahre entsprechen.

Typische Nebenkosten

Heizung und Warmwasser, Hauswartung, Treppenhausreinigung, Allgemeinstrom, Wasser/Abwasser, Kehrichtgrundgebühren, Gartenpflege, Serviceabos (z. B. Lift).

Das gehört NICHT in die Nebenkosten

  • Reparaturen und Unterhalt des Gebäudes
  • Verwaltungshonorare (ausser vertraglich klar geregelt und marktüblich)
  • Versicherungsprämien des Eigentümers
  • Rückstellungen für Erneuerungen

Abrechnung prüfen – so gehst du vor

  1. Abrechnung mit dem Mietvertrag abgleichen: Ist jede Position vereinbart?
  2. Verteilschlüssel kontrollieren (nach Wohnfläche, Zimmerzahl oder Verbrauch?).
  3. Bei Unklarheiten: Belegeinsicht verlangen – das ist dein Recht.
  4. Fristen beachten: Beanstandungen möglichst innert 30 Tagen anbringen.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Bei Konflikten hilft die Schlichtungsbehörde deines Bezirks – das Verfahren ist kostenlos.

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