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Wohnungsübergabe & Übergabeprotokoll – so schützt du dich

Warum das Protokoll dein wichtigstes Dokument ist und welche Fristen bei versteckten Mängeln gelten.

Das Übergabeprotokoll entscheidet Jahre später darüber, wer für Schäden zahlt. Nimm dir dafür Zeit.

Beim Einzug

  • Jeden Raum systematisch prüfen: Böden, Wände, Fenster, Storen, Küchengeräte, Bad-Armaturen, Schlüsselzahl.
  • Alles schriftlich festhalten – auch Kleinigkeiten (Kratzer im Parkett, Flecken, defekte Dichtungen). Fotos mit Datum machen.
  • Versteckte Mängel darfst du in der Regel innert weniger Tage nachmelden – sofort schriftlich (eingeschrieben) nachreichen, wenn dir etwas erst später auffällt.
  • Ohne Protokoll gilt im Zweifel: Die Wohnung war beim Einzug mängelfrei – zu deinen Lasten.

Beim Auszug

  • Normale Abnutzung ist Sache des Vermieters (Lebensdauer-Tabellen: z. B. Wände streichen nach ca. 8 Jahren abgeschrieben).
  • Für Schäden über die normale Abnutzung hinaus haftest du – anteilig zur Restlebensdauer, nicht zum Neuwert.
  • Endreinigung: besenrein reicht nur, wenn vereinbart; sonst gründlich oder mit Abnahmegarantie einer Reinigungsfirma.
  • Unterschreibe nichts, was du nicht gesehen hast – du darfst Positionen im Protokoll bestreiten.

Zählerstände & Schlüssel

Fotografiere die Zählerstände (Strom, Wasser, Gas) bei Ein- und Auszug und lass dir die Schlüsselübergabe quittieren.

Das Mietzinsdepot

Das Depot (max. 3 Monatsmieten) liegt auf einem Sperrkonto auf deinen Namen. Nach dem Auszug muss es freigegeben werden, sobald keine begründeten Forderungen offen sind – hake nach, wenn nichts passiert.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

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